1. Geltungsbereich

1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "Geschäftsbedingungen" genannt) der Inzpire UG (nachfolgend "inzpire" genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende, sowie solche Bedingungen des Kunden, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, erkennt Inzpire nicht an, es sei denn, Inzpire hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Inzpire in Kenntnis entgegenstehender, von diesen Geschäftsbedingungen abweichender oder in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Bedingungen des Kunden die Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt, oder, wenn der Kunde in seiner Anfrage, seinem Angebot, seiner Bestellung oder sonst im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung auf die Geltung seiner Allgemeiner Geschäftsbedingungen verweist und Inzpire nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2.
Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

2. Leistungsumfang - Änderungen

2.1.
Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich jeweils aus den schriftlichen Angeboten von Inzpire, es sei denn, der Kunde und Inzpire (nachfolgend einzeln oder gemeinsam "Partei(en)" genannt) haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Die Angebote von Inzpire sind in der Regel als Kostenvoranschläge bezeichnet. Wenn die Parteien sich über eine Änderung des Umfangs oder des Inhalts der Leistungen einigen, wird Inzpire ein aktualisiertes Angebot erstellen und dieses dem Kunden zukommen lassen.
2.2.
Zwischen den Parteien kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot mündlich, schriftlich oder schlüssig durch die Inanspruchnahme der Leistungen von Inzpire annimmt.
2.3.
Änderungen der Leistungen können nur schriftlich vereinbart werden. Sofern sich ein aktualisiertes Angebot, welche sich auf die Änderung des Umfangs des Inhaltes einer Leistung beziehen, widersprechen, gelten die Inhalte des Angebots, es sei denn, die Parteien haben eine abweichende Vereinbarung getroffen.
2.4.
Inzpire übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keinerlei rechtliche Prüfung oder Beratung.

3. Fremdleistungen – Auftragserteilung an Dritte

3.1.
Inzpire ist berechtigt, die beauftragten Leistungen selbst auszuführen oder Dritte auf eigene Kosten damit zu beauftragen.

4. Fristen – Termine – Höhere Gewalt – Selbstbelieferungsvorbehalt – Teilleistungen

4.1.
Die Angebote von Inzpire enthalten in der Regel keine Fristen und Termine. Solche ergeben sich regelmäßig erst im Rahmen der Auftragsabwicklung. Unabhängig davon sind Leistungszeitangaben von Inzpire grundsätzlich keine Fixtermine (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 376 HGB).
4.2.
Die Einhaltung vereinbarter Termine und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3.
Ist die Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins oder einer vereinbarten Frist auf ein Ereignis höherer Gewalt, d.h. auf ein unvorhergesehenes Ereignis, auf das Inzpire keinen Einfluss hat und das Inzpire nicht zu vertreten hat, (z.B. Behördliche Maßnahmen und Anordnungen (gleichgültig, ob diese gültig oder ungültig sind), Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen oder sonstige Naturkatastrophen, Mobilmachungen, Kriege und Aufruhr) zurückzuführen, verlängert sich die Frist um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung der Leistung von nicht nur unerheblichem Einfluss sind.
4.4.
Inzpire wird von Lieferverpflichtungen befreit, wenn Inzpire unverschuldet selbst nicht rechtzeitig mit der richtigen, zur Erfüllung des Vertrages bestellten Ware beliefert wird.
4.5.
Inzpire haftet für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der unter Ziff. 11 geregelten Beschränkungen.

5. Preise – Vergütung – Zahlungsbedingungen

5.1.
Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Etwaige nachträglich entstehende Abgaben wird Inzpire dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.
5.2.
Rechnungen von Inzpire sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

6. Mängel

6.1.
Inzpire haftet für Mängel seiner Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit den nachfolgenden Maßgaben.
6.2.
Der Kunde hat Mängel der Leistungen Inzpire gegenüber unverzüglich nach der Leistung (offene Mängel) oder nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu rügen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen.
6.3.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Leistungserbringung.
6.4.
Schadenersatz kann der Kunde nur nach der Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 11 verlangen.
7.1.
Sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, ist Inzpire verpflichtet, die Leistungen nur im Land des Leistungsortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend "Schutzrechte" genannt) zu erbringen. abweichende Vereinbarung getroffen haben, ist dies nur die Bundesrepublik Deutschland.
7.2.
Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von Inzpire erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet Inzpire gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer 7.4 bestimmten Frist wie folgt:
7.3.
Inzpire wird die Leistungen so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist Inzpire dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Die Pflicht von Inzpire zur Leistung von Schadenersatz bleibt davon unberührt und richtet sich nach der nachfolgenden Ziff. 11.
7.4.
Die vorstehend genannten Verpflichtungen von Inzpire bestehen nur, soweit der Kunden Inzpire über die von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt.
7.5.
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit ausschließlich er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
7.6.
Inzpire haftet nicht für von dem Kunden beigestellte Unterlagen, Daten, Informationen usw., insbesondere nicht dafür, dass diese frei von Schutzrechten sind. Der Kunde hat Inzpire von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und alle Inzpire durch eine solche schuldhafte Pflichtverletzung entstanden Schäden, Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.
7.7.
Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 8 geregelte Ansprüche des Kunden gegen Inzpire wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

8. Nutzungsrechte – Eigennutzung

8.1.
Alle Nutzungsrechte liegen bei Inzpire.
8.2.
Inzpire ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen ganz oder teilweise zu veröffentlichen, diese bei Wettbewerben einzusetzen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung unentgeltlich zu nutzen.

9. Unberechtigte Kündigung/Beendigung des Vertrages

9.1.
Verweigert der Kunde rechtswidrig ernsthaft und endgültig die Erfüllung des Vertrages oder die Annahme der vertraglichen Leistungen oder kündigt der Kunde den Vertrag ohne dass berechtigte Gründe für eine solche Kündigung vorliegen, so ist Inzpire berechtigt, a) die vereinbarte Vergütung zu verlangen; b) auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder c) Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 60 % der vereinbarten Vergütung für entgangenen Gewinn fordern. Inzpire bleibt die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens vorbehalten.

10. Haftung

10.1.
Inzpire haftet auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend "Schadenersatz" genannt) wegen mangelhafter oder verspäteter Lieferung oder Leistung sowie wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2.
Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränkt, die Inzpire bei Vertragsschluss aufgrund für Inzpire erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätte voraussehen müssen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
10.3.
Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
10.4.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10.5.
Wesentliche Vertragspflichten im Sinne der Ziff. 11.1 und 11.2 sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11. Abtretung

11.1.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen Inzpire ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Inzpire r zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung einer solchen Zustimmung besteht nicht. § 354 a HGB bleibt unberührt.

12. Hinweise auf die Kundenbeziehung - Datenschutz

12.1.
Sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, ist Inzpire berechtigt, mit dem Kunden und der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu werben.
12.2.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses erhobenen persönlichen Daten automatisiert verarbeitet werden. Inzpire wird diese Daten nur im Rahmen und den Grenzen des BDSG verarbeiten und verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung.

13. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht

13.1.
Für alle sich aus Lieferungen und Leistungen von Inzpire ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile der Sitz von Inzpire als Erfüllungsort.
13.2.
Gerichtsstand für Unternehmen, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Stuttgart. Inzpire ist wahlweise berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
13.3.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

14. Käufe in der App

14.1.
Allgemeines.
Von Zeit zu Zeit kann Inzpire Produkte oder Dienste zum Kauf ("In-App-Käufe") über iTunes oder Google Play anbieten. Wenn Sie sich für einen In-App-Kauf entscheiden, werden Sie aufgefordert, Ihren Kauf bei dem entsprechenden Zahlungsanbieter zu bestätigen, und Ihre Zahlungsmethode (Ihre Karte oder das Konto eines Drittanbieters wie Google Play oder iTunes) (Ihre "Bezahlmethode") wird für den In-App-Kauf zu den Preisen angewandt, die für die von Ihnen ausgewählten Dienste angezeigt werden, sowie jegliche Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern, die möglicherweise auf Ihre Zahlungen erhoben werden, und Sie ermächtigen Inzpire oder den Drittanbieter, falls zutreffend, die entsprechende Gebühr in Rechnung zu stellen. Wenn Sie ein automatisch wiederkehrendes, regelmäßiges Abonnement über einen In-App-Kauf erwerben, wird Ihre Bezahlmethode fortlaufend, bis zu Ihrer Kündigung, für das Abonnement belastet. Nach Ihrer anfänglichen Abonnementbindungsdauer und erneut nach jeder folgenden Abonnementdauer läuft Ihr Abonnement automatisch für eine entsprechende Dauer weiter, und zwar zum Preis, dem Sie beim Abschluss zugestimmt haben.
14.2.
Automatische Erneuerung; Automatische Kartenzahlung.
Abonnements werden automatisch verlängert, sofern Sie das Abonnement nicht beenden oder kündigen. Wenn Sie ein Abonnement abschließen, wird Ihre Bezahlmethode monatlich im Voraus innerhalb von 24 Stunden nach dem Datum des Erstkaufs zu dem Preis in Rechnung gestellt, zu dem Sie das Abonnement abgeschlossen haben. Ihre Kartenzahlungsinformationen werden gemäß dem Vertrag gespeichert und anschließend für die automatische Kartenzahlung verwendet.

Einwände gegen eine bereits geleistete Zahlung müssen bei einer Abrechnung durch Inzpire an den Kundensupport oder an das entsprechende Drittanbieter-Konto wie iTunes gerichtet werden. Sie können auch Einspruch erheben, indem Sie Ihre Bank oder Ihren Bezahldienst kontaktieren, die Ihnen weitere Informationen über Ihre Rechte und über geltende Fristen zur Verfügung stellen können.

Sie können Ihre Einwilligung zu automatischen Kartenzahlungen jederzeit in den Einstellungen von InspireNow oder in dem entsprechenden Konto des Drittanbieters bedingungslos widerrufen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie weiterhin zur Zahlung ausstehender Beträge verpflichtet sind.

Wenn Sie Ihr Abonnement ändern oder beenden möchten, müssen Sie sich in Ihr Konto beim Drittanbieter einloggen (oder die Einstellungen von InspireNow aufrufen) und den Anweisungen zur Beendigung oder Kündigung Ihres Abonnements folgen, selbst wenn Sie Ihr Konto bei uns oder die InspireNow-Anwendung von Ihrem Gerät gelöscht haben. Die Löschung Ihres Kontos bei InspireNow oder das Löschen der InspireNow-App von Ihrem Gerät führt nicht zur Beendigung oder Kündigung Ihres Abonnements; Inzpire behält sämtliche Gelder, mit denen Ihre Bezahlmethode belastet wird, bis Sie Ihr Abonnement über Ihr InspireNow- oder Drittanbieter-Konto, soweit zutreffend, beenden oder kündigen. Wenn Sie Ihr Abonnement beenden oder kündigen, können Sie Ihr Abonnement bis zum Ende der Laufzeit des aktuellen Abonnementzeitraum nutzen und Ihr Abonnement wird sich nicht verlängern, wenn der Zeitraum abläuft.

14.3.
Weitere Bedingungen, die bei einer Zahlung an Inzpire mit Ihrer Bezahlmethode gelten.
Sie können die Daten Ihrer Bezahlmethode bearbeiten, indem Sie zu InspireNow gehen und die Einstellungen aufrufen. Wenn eine Zahlung nicht erfolgreich war, z. B. durch Ungültigkeit, unzureichende Deckung oder aus einem anderen Grund, und Sie die Informationen Ihrer Bezahlmethode nicht bearbeiten oder Ihr Abonnement beenden oder kündigen, bleiben Sie verantwortlich für nicht gezahlte Beträge und ermächtigen uns, weiterhin über die Bezahlmethode, die Sie bearbeiten können, die Gebühren zu erheben. Dies kann eine Änderung Ihrer Abrechnungsdaten zur Folge haben. Darüber hinaus berechtigen Sie uns, aktualisierte oder neue Gültigkeitstermine und Kartennummern für Ihre Kredit- oder Bankkarte zu beziehen, wie vom Aussteller Ihrer Kredit- oder EC-Karte bereitgestellt. Die Zahlungsbedingungen basieren auf Ihrer Bezahlmethode und können durch Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Finanzinstitut, dem Kreditkartenaussteller oder einem anderen Anbieter Ihrer gewählten Bezahlmethode festgelegt sein. Durch Nutzung unserer App stimmen Sie zu, dass Ihre Zahlung an InspireNow über Inzpire UG erfolgt.
14.4.
Rückerstattungen.
Generell sind alle Gebühren für Käufe nicht erstattungsfähig und es gibt keine Rückerstattungen oder Gutschriften für teilweise verbrauchte Zeiten. Wir können eine Ausnahme machen, wenn eine Rückerstattung für ein Abonnementangebot innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Datum der Transaktion angefordert wird, oder wenn die in Ihrer Gerichtsbarkeit geltenden Gesetze Rückerstattungen vorsehen.

Als Abonnent mit Wohnsitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum haben Sie entsprechend der lokalen Gesetze innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Abonnements Anspruch auf eine Rückerstattung in voller Höhe, ohne Gründe angeben zu müssen. Beachten Sie bitte, dass diese 14-tägige Frist mit Beginn des Abonnements beginnt.

Käufe von virtuellen Gegenständen sind ENDGÜLTIG UND NICHT ERSTATTUNGSFÄHIG.

Wie Sie eine Erstattungsanfrage stellen:
Wenn Sie Ihr Abonnement unter Verwendung Ihrer Apple-ID abgeschlossen haben, werden Erstattungen über Apple abgewickelt, nicht über Inzpire. Um eine Rückerstattung anzufordern, gehen Sie auf iTunes, klicken Sie auf Ihre Apple-ID, wählen Sie "Kaufhistorie" aus, suchen Sie die Transaktion und drücken Sie auf "Problem melden". Zudem können Sie auch ein Gesuch über https://getsupport.apple.com einreichen.

Wenn Sie Ihr Abonnement unter Verwendung Ihres Kontos beim Google Play Store abgeschlossen haben: Kontaktieren Sie den Kundensupport unter Angabe Ihrer Bestellnummer vom Google Play Store (Sie finden die Bestellnummer in der Bestellbestätigungs-E-Mail, oder indem Sie sich bei Google Wallet anmelden). Sie können auch ein unterzeichnetes und datiertes Schreiben, in dem Sie erklären, dass Sie, der Käufer, diesen Vertrag kündigen, oder das eine Mitteilung von gleicher Wirkung enthält, per Post senden oder zustellen. Bitte teilen Sie uns neben der Bestellnummer auch die mit Ihrem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse oder Handynummer mit. Dieses Schreiben ist an folgende Adresse zu richten: Inzpire UG, Innsbrucker Str. 20, 70329 Stuttgart, Germany.

Wenn Sie von Ihrem Recht auf Stornierung Gebrauch machen (mit Ausnahme von Käufen, die Sie über Ihre Apple-ID getätigt haben und die von Apple reguliert werden), erstatten wir (oder fordern Google zur Erstattung auf) alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Empfang Ihrer Vertragskündigung. Die Rückerstattung erfolgt unter Verwendung der gleichen Zahlungsmittel, die Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben. In keinem Fall werden Ihnen aufgrund der Rückerstattung Gebühren berechnet.

Sie können eine Bestellung für die Bereitstellung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert werden, nicht stornieren, wenn die Bestellabwicklung mit Ihrer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung und der Bestätigung, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, begonnen hat. Dies gilt z. B. für Käufe von virtuellen Gegenständen. Das bedeutet: Diese Käufe sind ENDGÜLTIG UND NICHT ERSTATTUNGSFÄHIG.